Gartenarbeit steuerlich absetzbar
Unterstützung vom Staat für Ihre Gartenpflege
Steuervorteile sind nicht auf das Eigenheim beschränkt, denn auch die Hilfe bei der Gartenpflege können Sie größtenteils geltend machen. Wir geben Ihnen eine Überblick, welche Gartenarbeit absetzbar ist und worauf Sie dabei zu achten haben.
Die Abgabefrist für die Einreichung der Steuererklärung bleibt gleich: Bis Ende Mai muss sie bei Ihrem Finanzamt abgegeben werden. Pro Jahr sind bis 5.200 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen absetzbar.
Handwerkliche Dienstleistungen, die der Erhaltung, Renovierung und Modernisierung dienen, wie z.B. die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens, werden vom Staat gefördert.
Dasselbe gilt für Dienstleistungen des täglichen Haushalts, wozu u.a. die Pflege der Garten- und Außenanlage zählt. Für beide Leistungsfälle können angefallene Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden.
So können Sie Steuern sparen
Handwerkerleistung
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Teich oder Pool anlegen möchten, fallen Erdarbeiten an und der Gartenweg muss neu gepflastert werden. Diese Kosten können Sie als Handwerkerleistung in der Steuererklärung geltend machen. (§ 35a EStG).
Die Bedingungen dafür sind:
- Der Hauseigentümer wohnt selbst auf dem besagten Grundstück.
- Es handelt sich NICHT um einen Neubau.*
- Ein Haushalt ist gebunden an die Steuererklärung.
* Im Jahr 2011 hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass erstmalige Erd- und Pflanzarbeiten für den (neuen) Garten und/oder der Bau einer Stützmauer als Abgrenzung zum Nachbarn, ebenfalls zu Handwerkerleistungen gerechnet werden kann.
Selbstverständlich sind auch handwerkliche Arbeiten am Ferienhaus von der Steuer absetzen. Auch wenn Sie dort nur den Sommer verbringen oder sich das Haus im Ausland befindet.
Diese Handwerkerkosten werden berücksichtigt:
- Handwerkliche Leistung
- Anfahrtskosten
- Material, das gebraucht wurde (z.B. Streusalz)
- Gerätenutzung
Hinweis: Achten Sie unbedingt auf die Auflistung der einzelnen Leistungen, wenn Sie die Rechnung erhalten. Reine Materialkosten sind nicht von der Steuer absetzbar!
Insgesamt dürfen maximal 1200 Euro im Jahr oder 20 % der Handwerkerkosten über die Steuererklärung abgesetzt werden. Dazu muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wurde.
Derzeit staffeln sich die Steuervergünstigungen wie folgt:
Handwerkliche Dienstleistungen
z.B. Gartenneu- oder -umgestaltung sowie Wegebauarbeiten
(§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG)
20% von max. 6.000,00 EUR = 1.200,00 EUR
Haushaltsnahe Dienstleistungen
z.B. Gartenpflege
(§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG)
20% von max. 20.000,00 EUR = 4.000,00 EUR
Voraussetzungen
Wichtig ist, dass Sie folgende Punkte beachten, damit Sie die Steuervergünstigungen in vollem Umfang nutzen können:
- In der Rechnung muss die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.
- Achten Sie darauf, dass Lohn- und Maschinen- oder Fahrtkosten separat auf der Rechnung ausgewiesen sind, denn reine Materialkosten werden nicht akzeptiert, also angerechnet.
- Der Gesamtbetrag muss per Überweisung über ein Bankkonto gezahlt werden. Barzahlungen sind nicht möglich.
Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Eine Anerkennung einer Ermäßigung obliegt ausschließlich derSteuerbehörde.
Rechenbeispiele (mit 19% Mwst.)
Beispiel 1: Neugestaltung Ihres Eingangsbereichs: | |
Rechnungsbetrag netto | 6.800,00 EUR |
Anteil der anrechenbaren Lohnkosten | 3.800,00 EUR |
19% MwSt. | 722,00 EUR |
Summe Lohnkosten brutto | 4.522,00 EUR |
20% Steuerbonus | 904,40 EUR |
Beispiel 2: Saisonaler Form- und Rückschnitt Ihrer Strauch- und Baumbestände: | |
Rechnungsbetrag netto | 1.850,00 EUR |
19% MwSt. | 351,50 EUR |
Summe Lohnkosten brutto | 2.201,50 EUR |
20% Steuerbonus | 440,30 EUR |
Kombi-Modell aus Beispiel 1 und 2: | |
Sie lassen sich innerhalb eines Jahres Ihren Eingangsbereich neu gestalten und geben zusätzlich die Pflege Ihrer restlichen Gartenanlage in Auftrag. | |
Beispiel 1: Steuerbonus Neugestaltung | 904,40 EUR |
Beispiel 2: Steuerbonus Gartenpflege | 440,30 EUR |
Steuerbonus Gesamt: | 1.344,70 EUR |

Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen beim Sparen!